Ist bei der Planung von Cluster-/Satellitenwohnungen jede Wohneinheit (1-2 Zimmer, WC/Dusche, ohne Küche) als Brandabschnitt auszuweisen? Oder ist die Wohngemeinschaft (ca. 6 Einheiten) als «Wohnung» zu verstehen und so ein Brandabschnitt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Entscheidend ist, wie der Begriff «Wohnung» interpretiert wird. In den Brandschutzvorschriften ist der Begriff «Wohnung» nicht direkt definiert; beschrieben ist die «Wohnnutzung» im Zusammenhang von Wohnbauten und der Nutzungseinheiten.

Da die nationalen Vorschriften hier nicht abschliessend formuliert sind, obliegt in Ihrem Fall der Entscheid der zuständigen kantonalen Behörde.

Im Kanton Bern können Sie die Satellitenwohnungen zusammen als eine grosse Wohnung deklarieren, da die einzelnen Wohneinheiten gemeinsam eine Küche benutzen (Wohngemeinschaft).

 

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