Feuerschauen sind periodische Kontrollen von baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen. Sie werden nur in jenen Gebäuden durchgeführt, die im Zuständigkeitsbereich der GVB liegen.
Also in denselben Gebäuden, für welche die GVB die Brandschutzauflagen festlegt (siehe «Wer ist zuständig für den Brandschutz bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden?»).
Davon ausgenommen sind allerdings Gewerbe- und Industriebauten, Bürobauten, Einstellhallen und Parkings. Hier sind die Besitzer selbst verantwortlich.