In welche QSS Stufe werden bei Gebäuden mit geringer oder mittlerer Höhe Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen eingestuft?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen werden im Grundsatz der Nutzung Gewerbe zugeordnet.

Diese Nutzung wird gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15, Kap. 3.3.1 der QS-Stufe 1 zugeordnet.

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