In unserer Einstellhalle (16 Plätze, gemeinsam für zwei Miethäuser) wird auf einem Parkplatz eine grosse Menge Brennholz gelagert. Wie wäre der Versicherungsschutz geregelt, sollte es durch das Brennholz zu einem Brand in der Tiefgarage kommen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um einen Einstellraum für Fahrzeuge (< 600 m2) handelt. Aus Sicht der Brandschutzvorschriften ist darin die Lagerung von Holz bis zu einer Menge von 5 m3 (insgesamt, nicht pro Mietpartei) erlaubt.

Bei einem allfälligen Brandereignis müssen die Verantwortlichkeiten und Kausalitäten am konkreten Fall durch die zuständige Untersuchungsbehörde beurteilt werden. Die daraus resultierenden monetären Verantwortlichkeiten werden den beteiligten Parteien gemäss dem Versicherungsrecht zugeordnet.

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