In unserem vierstöckigen Haus gibt es im Treppenhaus keine Fenster. Nur zwei Oberlichtfenster sind vorhanden. Diese müssen manuell geöffnet werden. Im Sommer wird es sehr heiss im oberen Bereich des Treppenschachts. Und bei einem Brandfall müsste der Hauswart auf das Dach steigen, um die Oberlichtfenster zu öffnen. Ist diese Situation brandschutzkonform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Aargau

Nach den aktuellen Brandschutzvorschriften, die seit 2015 in Kraft sind, wäre eine Abströmöffnung als Rauch- und Wärmeabzugsanlage am obersten Punkt des Treppenhauses vorgeschrieben. Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, gilt der Besitzstand. Das heisst: Soweit keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, sind die Vorschriften massgebend, die zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes in Kraft waren.

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