In unserem Mehrfamilienhaus wird oft am Abend die Tür verschlossen. Ist das erlaubt? Im Notfall müsste man doch das Haus ohne Schlüssel verlassen können.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m, Kanton Basel-Stadt

Haustüren von Mehrfamilienhäusern müssen über eine Notausgangsfunktion verfügen, damit sie von innen jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen sind.

Neue Türen müssen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179 ausgerüstet werden. Bei bestehenden Türen können für diese Funktion Zylinderdrehköpfe eingesetzt werden, soweit dies die in Ihrem Kanton zuständige Behörde als gleichwertige Lösung anerkennt.