In unserem Mehrfamilienhaus werden die Wohnungstüren durch Brandschutztüren ersetzt, aber 2 Eigentümer weigern sich. Dürfen sie das?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In einem Mehrfamilienhaus muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt ausgestaltet werden. Für Wohnungseingangstüren ist ein Feuerwiderstand von EI 30 gefordert. Informationen zu der Klassifizierung von Bauteilen anhand des Feuerwiderstands finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka im Fachthema «Bauteile und deren Verwendung». Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage für einen Ersatz der Türen, solange an dem Haus keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Die Brandschutzvorschriften definieren lediglich die Anforderungen an den Feuerwiderstand von Wohnungseingangstüren für den Fall, dass diese ersetzt werden.

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