In unserem Mehrfamilienhaus lässt sich die Türe zwischen Treppenhaus/Kellerräumen und Einstellhalle nur mit dem Schlüssel öffnen. Von der Einstellhalle her kann sie ohne Schlüssel geöffnet werden. Steht nun das Garagentor offen, was oft der Fall ist, können also auch Unbefugte ins Gebäude gelangen. Wie sind die Brandschutz-Vorschriften diesbezüglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Einstellraum, Kanton Tessin

Grundsätzlich führt ein Fluchtweg immer vom Nutzraum in einen sicheren Bereich, und nicht umgekehrt. Ein sicherer Bereich ist beispielsweise ein vertikaler Fluchtweg (das Treppenhaus) oder das Freie. Das heisst in Ihrem Fall, dass der Fluchtweg vom Einstellraum in das Treppenhaus führt, und nicht umgekehrt – was gemäss Ihrem Beschrieb offenbar der Fall ist. Damit muss sich die Türe vom Einstellraum ins Treppenhaus ohne Schlüssel öffnen lassen.

Vom Treppenhaus muss der Fluchtweg direkt ins Freie führen, nicht in den Einstellraum.

Es ist empfehlenswert, die Fluchtwege aus Einstellräumen unabhängig von der Hauserschliessung (Treppenhaus) zu organisieren, zum Beispiel via Einfahrtsrampe oder Aussentreppen. Wenn dies so gelöst ist, braucht es keine Türe vom Einstellraum zum Treppenhaus, die sich ohne Schlüssel öffnen lässt, da der Fluchtweg nicht über diese Türe führt. Damit wäre das Treppenhaus über den Einstellraum nicht für jedermann zugänglich.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert