In unserem Mehrfamilienhaus, das auf Stockwerkeigentum beruht, gibt es Diskussionen über die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften. Die Verwaltung wird durch einen der Eigentümer ausgeführt. Wer haftet, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden und der Ernstfall eintritt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch,  Kanton Schwyz

In der Regel haftet in solchen Fällen die ganze Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer lokalen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, wie Sie sich am besten schützen können.

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