In unserem Mehrfamilienhaus, das auf Stockwerkeigentum beruht, gibt es Diskussionen über die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften. Die Verwaltung wird durch einen der Eigentümer ausgeführt. Wer haftet, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden und der Ernstfall eintritt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB