In unserem Hochhaus gibt es zur Zeit Umbauten, bei denen im UG in diversen Räumen geschweisst wird. Die Brandmelder der Brandmeldeanlage werden dadurch während der Arbeiten über mehrere Tag und Nächte in den betreffenden Räumen abgeschaltet. Ist dieses Vorgehen in Ordnung? Müssten die entsprechenden Brandmelder nach Arbeitsschluss wieder zugeschaltet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dieses Vorgehen ist grundsätzlich korrekt, sofern die Ausserbetriebsetzung der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr gemeldet wurde. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn die ausgeschalteten Meldergruppen nach Arbeitsschluss wieder in Betrieb genommen würden. Dies ist aber nicht zwingend. Welche Anforderungen bei einer Ausserbetriebssetzung erfüllt werden müssen, sind in der Brandschutzrichtlinie 20-15 Brandmeldeanlagen, Art. 3.10 sowie im Brandschutzmerkblatt Brandmeldeanlage (Download auf der rechten Seite; gilt für den Kanton Bern) festgehalten. Sollte im Brandfall Rauch aus dem ausgeschalteten Bereich austreten, wird der Alarm durch den nächsten aktiven Brandmelder ausgelöst.

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