Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet.
Ob Gegenstände gelagert werden dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Pelletheizung ab:
- Falls die Nennwärmeleistung 70 kW nicht übersteigt, darf der Heizraum auch anderen Zwecken dienen. Das heisst, die Lagerung von Material wie Werkzeugen, Ersatzteilen oder anderer nicht brennbare Gegenstände ist grundsätzlich erlaubt. Die Lagerung von Lösungsmitteln, Benzin oder Spraydosen ist jedoch nicht gestattet. Bei den Farben sind Art und Menge entscheidend: Wenn die Farben Lösungsmittel enthalten und in grossen Mengen gelagert werden, handelt es sich um eine Gefahrenstofflagerung. Dies ist im Heizungsraum nicht erlaubt. Auch Bauholz darf nur in geringen Mengen gelagert werden, damit das Brandrisiko klein bleibt. Brennbare Materialien oder Gegenstände sollten in einem Abstand von mindestens 1 m zur Heizung gelagert werden.
- Bei einer Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW dürfen keine Gegenstände im Heizungsraum gelagert werden.