In unserem Haus steht eine RWA-Anlage im UG neben der Hauptverteilung. Gilt der Abstand von 0.8 m von Schaltgerätekombinationen auch bei Mehrfamilienhäusern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, Höhe: bis 11 m hoch, Kanton Zug

Der Abstand von 0.8 m gilt für jeden Gebäudetyp, auch für Mehrfamilienhäuser.

Festgehalten ist dies in der Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung , Ziffer 3.3.3.

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