In unserem Haus lagern einige Parteien Brennholz fürs Cheminée. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Solothurn

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation: Wir bewohnen ein 7-stöckiges Mehrfamilienhaus. Auf halber Höhe gibt es einen Durchgang, um von einer Seite des Gebäudes zur anderen zu gelangen. Es handelt sich dabei um keinen offiziellen Fluchtweg. Der Durchgang verläuft unterhalb einer Wohnung und dort befindet sich ein Kasten mit Gaszähler und Erdgasleitungen vom Gaswerk. In diesem Durchgang wird Brennholz fürs Cheminée gelagert.

Die Lagerung von Brennholz im Gebäude wird in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt. Hierzu gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten zum allgemeinen Brandschutz, etwa das Freihalten von Flucht- oder Interventionswegen. Ob das Brennholzlager Einfluss auf die Gasinstallationen und deren Zugänglichkeit hat, müssten Sie direkt mit dem Gaslieferwerk abklären.

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