In unserem Geschäft am Flughafen Zürich verwenden wir seit Jahren bedruckte Blachen und Stoffe der Brandschutzklasse B1/M1 und A2. Neu ist am Flughafen die Brandklasse RF1 erforderlich. Ist dies identisch mit B1/M1 und A2?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

B1 und A2 sind Klassifizierungen nach DIN 4102, einer deutschen Norm, und M1 nach einer französischen Norm. In der Schweiz werden Baustoffe anhand ihres Brandverhaltens (réaction au feu: RF) klassifiziert. B1, M1 und A2 lassen sich nicht direkt einer Brandverhaltensgruppe zuteilen. Um eine Zuteilung vorzunehmen, muss eine Klassifizierung nach Europäischer Norm oder nach VKF vorliegen. Weitere Informationen zu den Klassifizierungen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka im Fachthema «Baustoffe und deren Verwendung».

Die Klassifizierung von Baustoffen nach Europäischer Norm muss vom Lieferanten beim Inverkehrbringen von Bauprodukten deklariert werden. In der Brandschutzrichtlinie Baustoffe und Bauteile, Kap. 2.4 finden Sie eine Zuordnungstabelle für Klassifizierungen nach Europäischer Norm zu Brandverhaltensgruppen.

Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass Blachen aus Kunststoffen nicht RF1 entsprechen können. RF1 bedeutet, dass das Material keinen Brandbeitrag leistet, was bei Kunststoff nicht der Fall ist. 

Mit den Klassifizierung B1/M1 und A2 ist allenfalls eine objektbezogene Anwendung und Bewilligung durch die lokal zuständige Brandschutzbehörde denkbar. Ansonsten müssten sie ein Material mit einer Klassifizierung vorlegen, die der RF 1 zugeordnet werden kann.

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