Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Zur Dokumentation: Der Unterhalt der Bauteile sollte nachverfolgbar sein. Das heisst, es muss dokumentiert sein, wer was und wann gemacht hat. Auch müssen Sie darauf achten, dass die Arbeiten durch entsprechende Fachfirmen ausgeführt werden.
Zum Anspruch im Schadenfall: Grundsätzlich ist Ihre Versicherung verpflichtet, einen Schaden zu übernehmen. Liegt z. B. eine richterlich festgestellte Fahrlässigkeit vor, hat die Versicherung die Möglichkeit, beim Versicherungsnehmer einen Regress einzufordern. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage für eine abschliessende Beantwortung an Ihre Gebäudeversicherung.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.