In unserem Gebäude müssen einige Brandschutztüren und Brandabschottungen repariert werden. Welche Dokumente müssen nach der Reparatur von Brandschutztüren und Brandabschottungen in unserem Gebäude vorliegen, damit im Schadensfall ein Anspruch gegenüber der Gebäudeversicherung sichergestellt ist?

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Zur Dokumentation: Der Unterhalt der Bauteile sollte nachverfolgbar sein. Das heisst, es muss dokumentiert sein, wer was und wann gemacht hat. Auch müssen Sie darauf achten, dass die Arbeiten durch entsprechende Fachfirmen ausgeführt werden.

Zum Anspruch im Schadenfall: Grundsätzlich ist Ihre Versicherung verpflichtet, einen Schaden zu übernehmen. Liegt z. B. eine richterlich festgestellte Fahrlässigkeit vor, hat die Versicherung die Möglichkeit, beim Versicherungsnehmer einen Regress einzufordern. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage für eine abschliessende Beantwortung an Ihre Gebäudeversicherung.

Bitte beachten Sie:

Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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