In unserem Betrieb ist in jedem Gang eine Brandschutztüre installiert. Pro Stockwerk haben wir Stockwerkverantwortliche. Wenn der Alarm ertönt, schliessen die Brandschutztüren. Können die Stockwerkverantwortlichen im Alarmfall dennoch für das ganze Stockwerk überprüfen, dass die Mitarbeitenden die Büroräumlichkeiten verlassen haben (wobei sie allerdings die Brandschutztüren öffnen müssten)? Oder empfiehlt es sich, Stockwerkverantwortliche pro Abschnitt festzulegen, so dass auf jeder Seite der im Notfall geschlossenen Brandschutztüren ein separater Stockwerkverantwortlicher bestimmt ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Ohne Kenntnisse des Grundrisses Ihres Gebäudes können wir folgende generelle Aussagen machen: Pro Abschnitt eine/n Verantwortliche/n zu bestimmen, ist dies in der Regel die bessere Option als eine Person für mehrere Abschnitte verantwortlich zu machen. Die Stockwerkverantwortlichen sollen auf keinen Fall ihr Leben riskieren, indem sie eine Brandschutztüre öffnen – oder auch eine Türe zu einem Raum, in dem ein Brand ausgebrochen ist. Die Mitarbeitenden sind so zu schulen, dass sie beim Ertönen des Alarms das Gebäude unverzüglich verlassen und sich zum Sammelplatz begeben. Die Verantwortlichen sollen die Räumlichkeiten kontrollieren und als letzte verlassen – für alles andere ist die Feuerwehr zuständig, die durch die Brandmeldeanlage alarmiert wurde.

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