In unserem 2011 erstellten Mehrfamilienhaus gibt es eine RWA für den Liftschacht. Seit 2015 sind solche RWA nicht mehr vorgeschrieben – kann sie ausser Betrieb genommen werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Graubünden

Die Brandschutzvorschriften beziehen sich auf Neubauten. Für Bestandesbauten gelten nach wie vor die Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Baubewilligung in Kraft waren. Ob bei Ihrem Objekt eine Ausserbetriebsetzung der RWA möglich ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert