In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Hauserschliessungen müssen nicht zwingend als Fluchtwege aus der Einstellhalle dienen.

Aufgrund der Gefahr von Einbrüchen ist es sinnvoll, die Fluchtwege von einer Einstellhalle direkt ins Freie zu führen, z. B. via Einfahrtsrampe oder Aussentreppen. Bei bestehenden Bauten ist dies nicht immer umsetzbar.

Wir empfehlen in diesem Fall, ein Brandschutzkonzept zu erstellen oder das bestehende zu überarbeiten.

Die Fluchtwege müssen so definiert werden, dass die maximale Distanz zu einem Ausgang nicht mehr als 35m beträgt. Die Notausgänge sind zu kennzeichnen (sicherheitsbeleuchtet) und so auszurüsten, dass sie jederzeit geöffnet werden können. Um die Sicherheit zu gewährleisten, können die Ausgänge mit einer elektrisch gesteuerten Absicherung (Freigabe mit Handtaster, Alarmauslösung) nach DIN EN 13637 ausgerüstet werden.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes muss in Rücksprache mit der zuständigen Fachstelle Brandschutz erfolgen.

Weitere Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen und deren Beleuchtung finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz Heureka im Fachthema Flucht- und Rettungswege.

 

2 Gedanken zu “In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?”

  1. Ja, diese Antwort finde ich korrekt.
    Bei uns handelt es sich um 5 Miethäuser á 8 Wohnungen mit abgeschlossener Hauseingangstür. Da aber über die Tiefgarage, die längere Zeit geöffnet bleibt wenn jemand ins UG gefahren ist und somit fremde Leute Zugang in die Tiefgarage als auch ins Treppenhaus haben, bin ich der Meinung, dass aus Sicherheitsgründen die Tür zum Treppenhaus jedes einzelnen Hauses verschlossen sein sollte.
    Nun hat der Abwart ein Schreiben an diese Tiefgaragen Tür geheftet mit der Aufschrift, dass aus «feuerpolizeilichen Gründen diese Tür nicht verschlossen werden sollte». – Es bleibt doch aber noch der Ausgang der Hauseingangstür im Notfall, oder?

    1. Wenn sich die Tür zum Treppenhaus im Notfall nicht ohne Schlüssel öffnen lässt, erfüllt dieser Weg seine Funktion als Fluchtweg nicht mehr. Ob Fluchtwege aufgehoben werden können, lässt sich anhand Ihrer Angaben nicht beantworten Dies müsste die Brandschutzbehörde anhand der Pläne prüfen. Das bestehende Fluchtwegkonzept müsste so angepasst werden, dass die maximal erlaubten Fluchtwegdistanzen nicht überschritten werden.
      Eine Alternative ist, die Türe zum Treppenhaus elektrisch nach SN EN 13637 abzusichern. Dabei wird ein zusätzlicher Handtaster installiert, mit dem sich die Tür im Notfall ohne Schlüssel öffnen lässt. Der Taster löst bei Betätigung einen Alarm aus (akustisch oder mit Anbindung an ein Alarmierungssystem) und gibt die Türe gleichzeitig für den Fluchtweg frei.
      Informationen zu Fluchtwegen in Einstellräumen finden Sie auch auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Einstellräume und Parkings».

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