Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
In den Brandschutzvorschriften ist keine Beleuchtung von Feuerlöschern vorgesehen. Es ist lediglich festgehalten, dass Löschgeräte leicht zugänglich und gut erkennbar installiert werden müssen. Die Anforderung «gut erkennbar» kann mit nachleuchtenden (fluoreszierenden) Kennzeichen unterstützt werden. Idealerweise werden Handfeuerlöscher jedoch in Bereichen installiert, wo bereits eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, z.B. in horizontalen oder vertikalen Fluchtwegen.