In einer Halle, die als Fluchtweg dient, sollen zusätzlich zu den bestehenden Spanplattenschränken neue Garderobenspinde eingebaut werden. Müssen diese aus nichtbrennbarem Material bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Bei vertikalen Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Schränke installiert und keine brennbaren Materialien gelagert werden. In horizontalen Fluchtwegen müssen alle Oberflächen von Einbauschränken (Türen, Fronten, Seiten, Oberteile, Deckel), die dem Fluchtweg zugewandt sind, aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen.

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