Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Auch Aussentreppen müssen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob in Ihrem Fall eine Aussentreppe sinnvoll ist oder ob für die Dachwohnung als vertikaler Fluchtweg ein feuerwiderstandsfähiges Treppenhaus erforderlich ist.
Dies muss objektbezogen anhand ihrer Projekt- und Brandschutzpläne durch die zuständigen Stellen festgelegt werden (Arbeitsinspektorat AWI und /oder GVB).
Im Falle einer Aussentreppe gilt es auch zu beachten, dass dadurch Anforderungen an die Fassade und an Türen und Fenster gestellt werden (Feuerwiderstand EI30 bzw. E 30 für Türen und Fenster oder Aussenwandbekleidungssystem RF1).