Standort des Gebäudes
St. Gallen
Gebäudehöhe
nicht relevant/unbekannt
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Unterhaltungsbetrieb
Wenn wir Ihre Beschreibung richtig verstehen, handelt es sich bei dem Durchgang um den Verkehrsweg innerhalb des Raums. Ein Verkehrsweg muss mindestens 1.20 m breit sein. 45 cm ist lediglich die Mindestbreite des Durchgangs zwischen einzelnen Stuhlreihen, der zu einem Verkehrsweg führt. Eine gute Übersicht bietet die Grafik «Freier Durchgang zwischen den Sitzreihen» in der VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» Anhang zu Ziff. 3.5.5.