Nutzung
Restaurant
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Wir gehen davon aus, dass der Rauchmelder Teil der Brandmeldeanlage ist. Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen», Absatz 3.2.2l, sind Kühlräume bis zu einer Bodenfläche von 50 m2 vom Überwachungsumfang ausgenommen. Das heisst, sie müssen im Kühlhaus keinen Rauchmelder installieren.
Zur Frage, wer die Kosten tragen müsste, können wir uns nicht äussern. Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die Eigentümer und Nutzer miteinander klären müssten.