Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Es gibt keine Ausnahme, in der eine solche Nutzung zugelassen wäre. Eine Werkstatt in einem Parking würde nicht bewilligt werden. Ausschliesslich Fahrzeuge und allenfalls fahrbare Baumaschinen können als bestimmungsgemässe Nutzung eines Parkings betrachtet werden.
Die Haftungsfrage können wir nicht beurteilen. Im Schadensfall wird die Verschuldensfrage durch die zuständigen Gerichte beurteilt.