In einem mehrstöckigen Mehrfamilienhaus sind keine Brandschutztüren vorhanden. Müssen diese ersetzt werden oder können die bestehenden Türen belassen werden, weil sie damals beim Bau so bewilligt wurden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Basel-Stadt

Falls Sie keine baulichen Veränderungen planen, dürfen Sie die Türen so belassen.

Bei einem Umbau oder einer Sanierung müssen die Gebäude jedoch an die bestehenden Brandschutzvorschriften angepasst werden. Im Bestandesbau gilt dabei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ob die Türen in Ihrem Fall ersetzt werden müssen, entscheidet die Brandschutzbehörde Ihres Kantons.

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