Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Basel-Stadt
Falls Sie keine baulichen Veränderungen planen, dürfen Sie die Türen so belassen.
Bei einem Umbau oder einer Sanierung müssen die Gebäude jedoch an die bestehenden Brandschutzvorschriften angepasst werden. Im Bestandesbau gilt dabei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Ob die Türen in Ihrem Fall ersetzt werden müssen, entscheidet die Brandschutzbehörde Ihres Kantons.