Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Türen in Fluchtwegen dürfen verschlossen werden, allerdings nur mit einem Schliesssystem nach der Norm SN EN 179. Türen mit solchen Schliesssystemen verfügen über einen Türdrücker, mit dem die Türe einfach und ohne Schlüssel von innen, also in Fluchtrichtung, geöffnet werden kann.
In Ihrem Fall dürfte die Türe also von der Seite des Treppenhauses verschlossen werden, nicht aber von der Seite, die zu den Wohnungen führt. Damit bliebe der Zugang für Fremde bestehen. Wenn Sie die Türe von der Seite der Wohnungen her abschliessen, ist der Fluchtweg nicht mehr gewährleistet. Dies wäre nur erlaubt, wenn die Wohnungen im Erdgeschoss zusätzlich über andere Fluchtwege verfügen.