Standort des Gebäudes
Waadt
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Landwirtschaft
In einem landwirtschaftlich genutzten Oekonomiegebäude oder -teil sind Brandlasten wie Heu, Stroh, Holzschnitzel oder Brennholz grundsätzlich nicht limitiert. Das heisst, der Raum mit dem Brennholz muss nicht als separater Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden.
Vom Oekonomieteil als Brandabschnitt abgetrennt sein müssen Wohnungen und Räume mit erhöhter Aktivierungs- oder Brandgefahr. Beispiele sind Einstellräume für Motorfahrzeuge, Heizräume, Gefahrstoff- und Treibstofflager oder Biogasanlagen. Ein Brennholzlager gilt diesbezüglich nicht als erhöhte Aktivierungs- oder Brandgefahr
Wird das Objekt nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, muss die Situation neu beurteilt werden. Je nach neuer Nutzung können Anforderungen an die Brandabschnittsbildung für ein Holzlager gestellt werden.