In einem Gewerbebetrieb sollen bei einem Raum mit Arbeitsplätzen Schiebetüren eingebaut werden. Diese Türen sind mit Sensoren für einen berührungslosen Zugang ausgestattet. Sie dienen als Fluchttüren, und werden an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Ist dies für einen Raum mit 25 Personen zulässig?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Diese Frage kann nicht abschliessend im Forum Brandschutz beantwortet werden. Grundsätzlich sind Schiebetüren laut VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.3.3 Abs. 2 nur bis 6 Personen zulässig. Objektspezifisch könnte eine Lösung mit BMA-Ansteuerung, Notausgangstaster und Notstromversorgung möglich sein. Diesbezüglich ist wichtig zu wissen, ob die Türe auch eine brandabschnittbildende Funktion hat. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Brandschutzbehörde Ihrer Gemeinde.  

 

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