In einem geplanten Zweifamilienhaus gibt es im UG mit Kellerbereich, Einstellraum und Technikraum 5, im EG mit Wohnungseingang 2, im OG mit Wohnungseingang 1 und bei der Attika 1 Tür. Welche dieser 9 Türen müssen Brandschutztüren EI30 sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Im Wesentlichen müssen in Ihrem geplanten Mehrfamilienhaus die beiden Wohnungen einzeln, der vertikale Fluchtweg (das offene Treppenhaus), der Kellerbereich, der Einstellraum, und unter Umständen der Technikraum je als Brandabschnitte vorgesehen werden. Türen zwischen den Brandabschnitten müssen entsprechend mit Feuerwiderstand EI 30 ausgebildet werden.

Abschliessend muss diese Frage anhand Ihrer Pläne mit der für Ihren Wohnort zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden.

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