Standort des Gebäudes
St. Gallen
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt. Dies dürfen auch brennbare Materialien wie Holz sein. Diese gelten nicht als gefährliche Stoffe. Eine Liste erübrigt sich damit. Es ist allerdings möglich, dass der Eigentümer oder der Betreiber der Liegenschaft mit der Hausordnung Einschränkungen macht.
Bitte beachten Sie: Wenn die Grundfläche 600 m2 oder mehr beträgt, handelt es sich brandschutztechnisch um ein Parking. In diesem Fall gelten bei der Lagerung von Material andere Vorschriften.