In einem Einstellraum im Gebäude dürfen leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden, Treibstoffe z.B. bis 25 l pro Einstellraum. Gibt es eine Liste, die definiert, welche brennbaren Stoffe (ausser brennbare Flüssigkeiten) in welchen Mengen gelagert werden dürfen?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Laut Ihrer Beschreibung handelt es sich um einen Einstellraum, dessen Grundfläche weniger als 600 m2 beträgt. In solchen Einstellräumen ist die Lagerung von Material ohne Beschränkung der Menge erlaubt. Dies dürfen auch brennbare Materialien wie Holz sein. Diese gelten nicht als gefährliche Stoffe. Eine Liste erübrigt sich damit. Es ist allerdings möglich, dass der Eigentümer oder der Betreiber der Liegenschaft mit der Hausordnung Einschränkungen macht.

Bitte beachten Sie: Wenn die Grundfläche 600 m2 oder mehr beträgt, handelt es sich brandschutztechnisch um ein Parking. In diesem Fall gelten bei der Lagerung von Material andere Vorschriften.

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