In einem ebenerdigen Raum halten sich etwa 20 Personen auf. Darf man die Türe von innen abschliessen, damit nicht noch mehr Personen dazukommen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir gehen davon aus, dass der Raum von Kunden genutzt werden kann und dass die besagte Türe auch der Fluchtweg bzw. der Notausgang ist.

Die Türe abzuschliessen ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder ein innenliegender Zylinderdrehknopf installiert sein.

Der Grund dafür ist, dass die Feuerwehr im Notfall Zutritt zum Gebäude bzw. je nach Situation auch zum Raum haben muss.

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