In einem dreistöckigen Wohnhaus sind mehrere Katzentürchen eingebaut: eines beim Ausgang vom Treppenhaus ins Freie und je eines in den Wohnungstüren. Gemäss Brandschutzauflagen müssen diese bei der Sanierung entfernt werden, da zu jeder Wohnung eine Brandschutztüre gefordert ist. Damit können die Tiere das Haus nicht mehr selbstständig verlassen oder betreten. Im Brandfall haben sie wegen der Brandabschlüsse keinen Fluchtweg. Gibt es zertifizierte Katzenklappen oder eine andere Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die Anforderung, dass der Brandabschluss auch als Fluchtweg für die Tiere funktionieren sollte, lässt sich nicht erfüllen. Die im Markt verfügbaren Lösungen sind durchwegs auf die Flucht von Personen und deren manuelle Fähigkeiten ausgelegt. Zertifizierte Katzenklappen sind uns keine bekannt.

Wenn ein feuerwiderstandsfähiges Treppenhaus gefordert ist, müsste eine Lösung angestrebt werden, bei der die «Katzenwege» unabhängig vom Treppenhaus geführt werden, zum Beispiel über Fenster und Katzentreppen entlang der Fassade. Hier sind gängige, funktionierende und kostengünstige Lösungen erhältlich.

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