In einem Dreifamilienhaus ist jede Wohnung als eigener Brandabschnitt erstellt. Muss das Treppenhaus auch einen eigenen Brandabschnitt bilden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

In Mehrfamilienhäusern (unabhängig von der Anzahl Wohnungen) muss jede Wohnung als eigener Brandabschnitt erstellt sein.

Wenn die Wohnungen keine direkten Ausgänge ins Freie aufweisen, sondern mit einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) erschlossen sind, muss dieser vertikale Fluchtweg auch als eigener Brandabschnitt erstellt sein.

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