In einem Anbau, der direkt an das bestehende Gebäude grenzt, wird ein neuer Liftschacht gebaut. Der Maschinenraum ist im bestehenden Treppenhaus unter der Treppe im Untergeschoss geplant und wird mit einer Türe EI30 abgeschlossen. Im Maschinenraum befindet sich ein Fenster, das sich ideal zur Ent- und Belüftung eignen würde. Der Lichtschacht dieses Fensters endet im Erdgeschoss im Bereich des Eingangs. Muss das Fenster die Anforderung EI30 erfüllen oder zugemauert werden, weil der Rauch bei einem Brand im Maschinenraum über den Lichtschacht ins Erdgeschoss zum Ausgang gelangen könnte?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Altersheim, 11 m bis 30 m hoch

Der Maschinenraum muss gegenüber anderen Nutzungen oder Fluchtwegen brandabschnittsbildend abgeschlossen sein.

Da das Fenster aber ins Freie führt, ist dafür nur eine Brandabschnittsbildung gefordert, wenn:

Wenn eine Brandabschnittsbildung gefordert ist, muss der Feuerwiderstand dem des Tragwerks entsprechen, mindestens aber EI 30 sein. Zudem müssen die Bauteile aus Baustoffen RF1 bestehen (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 23-15 «Beförderungsanlagen», Ziffer 3.2, Absatz 2.)

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