In einem Altersheim wird der Notausgang mit einem schweren Polstersessel versperrt, damit demente Patienten nicht verschwinden können. Ist das erlaubt? Welche Lösungen gibt es für diese Situation?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Spital/Klinik, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern

Den Notausgang mit einem schweren Sessel zu versperren, ist nicht zulässig. Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein.

Die Brandschutzvorschriften machen keine genaueren Angaben für Altersheime mit Demenzabteilungen. In solchen Fällen müssen objektspezifische Lösungen gefunden werden, die auf den Betrieb abgestimmt sind. In der Regel muss die zuständige Brandschutzbehörde diese freigeben.

Eine Möglichkeit ist z.B., dass Türen nur mit einem zusätzlichen Handtaster geöffnet werden können. Damit müssen zwei Freigabeelemente koordiniert werden, was Personen mit Demenz meist überfordert.

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