Objekt: Spital/Klinik, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Den Notausgang mit einem schweren Sessel zu versperren, ist nicht zulässig. Fluchtwege müssen jederzeit frei und sicher begehbar sein.
Die Brandschutzvorschriften machen keine genaueren Angaben für Altersheime mit Demenzabteilungen. In solchen Fällen müssen objektspezifische Lösungen gefunden werden, die auf den Betrieb abgestimmt sind. In der Regel muss die zuständige Brandschutzbehörde diese freigeben.
Eine Möglichkeit ist z.B., dass Türen nur mit einem zusätzlichen Handtaster geöffnet werden können. Damit müssen zwei Freigabeelemente koordiniert werden, was Personen mit Demenz meist überfordert.