In der VKF-FAQ 25-020 wird der Begriff «separater Raum» im Zusammenhang mit Lüftungszentralen definiert. Dabei ist erwähnt, dass weitere haustechnische Anlagen mit geringem Brandrisiko zulässig sind, unter anderem Elektroinstallationen. Welche Installationen sind zugelassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Uri

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bei der Kombination von technischen Anlagen lassen die Brandschutzvorschriften einen gewissen Interpretationsspielraum offen. Sie finden eine Übersicht über die Handhabung im Kanton Bern auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka. Welche Bestimmungen im Kanton Uri gelten, müssten Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde des Standorts klären.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert