In der Mehrzweckhalle der Schule, in der ich arbeite, werden bei Anlässen Tische und Stühle für 330 bis 400 Personen aufgestellt. Es gibt zwei Türen: eine Doppeltür à 1,6 m Breite und einen Notausgang à 78 cm. Wie viele Personen dürfen sich in der Halle aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen. Für Belegungen über 200 Personen sind mindestens zwei Ausgänge à 1,20 m erforderlich. Weiter muss beachtet werden, dass der Standflügel der Doppelflügeltüre fluchtwegtauglich ausgerüstet ist, damit dieser in der Durchgangsbreite mitgerechnet werden kann (z.B. kein Kantenriegel).

Wir empfehlen Ihnen, die Personenbelegung mit der lokalen Brandschutzbehörde in Ihrem Kanton zu klären. Diese kann anhand der Situation vor Ort und unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit die mögliche Belegung anhand der vorhandenen Ausgänge festlegen.

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