Ihre Fragen zu den elektrischen Installationen können wir nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an electrosuisse zu wenden.
Zum Brandschutz enthält das Brandschutzmerkblatt 2005-15de «Lithium-Ionen-Batterien» der VKF, Absatz 4.10, Ziffer 3, folgende Aussagen:
- Die Ladestationen müssen den geltenden Normen entsprechen.
- Der Einbau von Elektroinstallationen und Ladestationen ist durch eine fachkundige Person auszuführen.
- Die Einbau- und Bedienungsanleitungen der Ladestationen sind zu beachten.
- Die bauseitige Ladeinfrastruktur (Ladestation, Kabel, Stecker) muss für die zu erwartende maximale Bezugsleistung der Fahrzeuge ausreichend dimensioniert sein und gemäss Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN) ausgeführt werden.
Im Weiteren sind folgende Regelungen zu beachten:
- Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN), Electrosuisse
- SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden»
- Electrosuisse – Broschüre «Anschluss finden – Elektromobilität und Infrastruktur»