In der Einstellhalle eines Mehrfamilienhauses sollen Ladestationen für Elektroautos installiert werden. Ist eine einfache Steckdose ausreichend oder muss ein Home Charge Device installiert werden? Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden

Ihre Fragen zu den elektrischen Installationen können wir nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an electrosuisse zu wenden.

Zum Brandschutz enthält das Brandschutzmerkblatt 2005-15de «Lithium-Ionen-Batterien» der VKF, Absatz 4.10, Ziffer 3, folgende Aussagen:

  • Die Ladestationen müssen den geltenden Normen entsprechen.
  • Der Einbau von Elektroinstallationen und Ladestationen ist durch eine fachkundige Person auszuführen.
  • Die Einbau- und Bedienungsanleitungen der Ladestationen sind zu beachten.
  • Die bauseitige Ladeinfrastruktur (Ladestation, Kabel, Stecker) muss für die zu erwartende maximale Bezugsleistung der Fahrzeuge ausreichend dimensioniert sein und gemäss Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN) ausgeführt werden.

Im Weiteren sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Niederspannungs-Installationsnorm SN 411000 (NIN), Electrosuisse
  • SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden»
  • Electrosuisse – Broschüre «Anschluss finden – Elektromobilität und Infrastruktur»

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