In der Brandschutzrichtlinie15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Kap. 3.7.3 ist festgehalten: «Wohnungen sind als separate Brandabschnitte zu erstellen». Gilt dies auch für Einliegerwohnungen und Studios? Oder gibt es bei diesen beiden Definitionen sogar Unterschiede?

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (z.B. Studio oder Kleinwohnung).

Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich, dass die Einliegerwohnung nicht zwingend einen direkten Wohnungszugang vom Freien aus haben muss.

Das Gebäude bleibt aus brandschutztechnischer Sicht ein Einfamilienhaus.

Bei Einfamilienhäusern (inkl. deren Untergeschosse und zugehörige Einliegerwohnung) werden keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Tragwerken, Wänden und Decken gestellt.

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