In Beherbergungsbetrieben habe ich schon oft gesehen, dass beim Empfangsschalter Holzabdeckungen als Ablagefläche zwischen Betonsockel und Glasfenster des Schalters verwendet werden, obwohl es sich dabei oft um den vertikalen Fluchtweg handelt. Ist dies möglich, wegen der 10 %-Regel, die in der Brandschutzrichtlinie 14-15 Ziffer 4.2 beschrieben ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Klinik, Spital

Generell müssen in vertikalen Fluchtwegen Materialien RF1 verwendet werden. Im von Ihnen beschriebenen Fall ist die Verwendung von Holz möglich, soweit

  • die Ablagefläche maximal 2 m2 gross ist und
  • sie zusammen mit allen anderen brennbaren Materialien (wie etwa Bekleidungen oder Geländerfüllungen) nicht mehr als 10 % der Fläche des vertikalen Fluchtwegs im jeweiligen Geschoss ausmacht.

Wenn es sich beim Glasfenster um ein Brandschutzglas handelt, muss dieses gemäss Herstellerangaben eingebaut werden – je nach Produkt darf es nicht direkt an die Holzfläche anschliessen.

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