Im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses hat ein Miteigentümer einen Putzschrank und ein Schuhregal hingestellt sowie einen elektrischen Schuhwärmer montiert. Ist das zulässig?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Wallis

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden. Das heisst: Elektrische Geräte und brennbare Gegenstände dürfen sich nicht dauerhaft im Treppenhaus befinden.

Ein gewisser Spielraum ist vorhanden: Soweit die geforderte Durchgangsbreite gegeben ist, kann ein Schuhschrank, der allseitig geschlossen ist, aus nichtbrennbarem Material besteht und fix an die Wand installiert ist, akzeptiert werden.

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