Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Bei dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. In diesen Zonen muss der Durchgang auf einer Breite von 1,20 m jederzeit gewährleistet sein und es dürfen keine Brandlasten und keine Aktivierungsgefahr darin gelagert werden. Das heisst: Elektrische Geräte und brennbare Gegenstände dürfen sich nicht dauerhaft im Treppenhaus befinden.
Ein gewisser Spielraum ist vorhanden: Soweit die geforderte Durchgangsbreite gegeben ist, kann ein Schuhschrank, der allseitig geschlossen ist, aus nichtbrennbarem Material besteht und fix an die Wand installiert ist, akzeptiert werden.