Im Obergeschoss wird ein Dampfabzug über dem Induktionsherd installiert. Der Abzug geht direkt auf den Dachboden und sollte von dort über die Aussenwand ins Freie gehen. Welche Lösungen sind aus Sicht des Brandschutzes erlaubt? Darf die Abluft über den Kamin geführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wenn die Abluft des Abzugs über das darüber liegende Geschoss geführt wird, müssen die Abluftrohre starr sein und aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandverhaltensgruppe RF1) bestehen. Ein Spiro-Rohr aus Stahl erfüllt zum Beispiel diese Bedingungen.

Die Küchenabluft muss entweder über die Fassade oder über das Dach ins Freie geblasen werden. Ein Anschluss über den Kamin ist nicht zulässig.

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