Im Heizungsraum der Firma, in der ich arbeite, werden diverse Gegenstände gelagert: Schuhe, Chemikalien und allerlei Gerümpel. Gibt es klare Regeln, was gelagert werden darf?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab:

  • bis 70 kW: Der Heizraum darf auch für andere Zwecke, also auch als Lagerraum genutzt werden. Zwischen dem gelagerten Material und dem Feuerungsaggregat (Kessel und Abgasrohr) muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden. Zudem muss der Arbeitsraum für den Kaminfeger (60 cm um alle Bauteile der Heizung) frei bleiben.
  • über 70 kW: Im Heizraum darf kein Material gelagert werden.

Leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Alkohol dürfen nicht im Heizraum gelagert werden. Informationen zur Lagerung gefährlicher Stoffe finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Gefährliche Stoffe».

2 Gedanken zu “Im Heizungsraum der Firma, in der ich arbeite, werden diverse Gegenstände gelagert: Schuhe, Chemikalien und allerlei Gerümpel. Gibt es klare Regeln, was gelagert werden darf?”

  1. Ich habe zur oben beschrieben Lagerung von Gegenständen im Heizraum zwei Fragen:
    – Gilt diese Bestimmung auch für Wohnhäuser?
    – Gilt diese Bestimmung auch für Gasheizungen?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Mit freundlichen Grüssen

    Beat Grimm

    1. Grundsätzlich gelten dieselben leistungsabhängigen Anforderungen für Öl- und Gasheizungen auch für die Nutzung Wohnen. Bei Einfamilienhäusern gibt es gewisse Erleichterungen, soweit keine Brandabschnittsbildung für den Heizraum gefordert ist. Sie finden die jeweiligen Angaben zu konkreten Situationen auf der Informationsplattform Heureka. Wählen Sie entweder Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus und danach das Unterthema «Heizungen, Öfen und Cheminées».

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert