Ich wohne mit fünf MitbewohnerInnen in einem alten Haus (Jahrgang 1877) mit drei Wohnungen. Unsere Wohnung befindet sich im 1. und 2. Stockwerk. Der einzige Fluchtweg ist über das Treppenhaus. Bis anhin konnte man das Haus nur mit dem Schlüssel betreten, jedoch jederzeit verlassen. Aufgrund eines Diebstahls im Quartier fordert eine Nachbarin, dass die Haustüre von nun an jederzeit von innen und aussen mit dem Schlüssel abgeschlossen wird. Ist das gestattet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Es ist nicht erlaubt, Türen in Fluchtwegen mit einem einfachen Schlüssel abzuschliessen. Sie müssen sich jederzeit in Fluchtrichtung ohne Schlüssel öffnen lassen. Dies lässt sich mit einem Drehknopfzylinder oder einem Notöffnungssystem nach EN 179 lösen. Damit kann der Einbruchschutz gewährleistet werden.

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