Ich plane einen Senkrechtplattformaufzug aussen an meinem Gebäude zu errichten. Der Aufzug dient nur als Zugang zu meiner Wohnung im 2. OG. Welche brandschutztechnischen Anforderungen werden an die Schachtkonstruktion und die Schachttüren gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

In einem Aufzugsschacht ist mindestens eine Innenbekleidung der Brandverhaltensgruppe RF 1 (nicht brennbar) erforderlich. Werden mit der Aufzugsanlage keine unterschiedlichen Brandabschnitte miteinander verbunden, gibt es keine zusätzlichen Anforderungen.

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