Standort des Gebäudes
Bern
Gebäudehöhe
nicht relevant/unbekannt
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Gartensauna
Die Situation
Geplant ist ein Holzbohlenbau mit Dachfirst (B/T/H ca. 2.5 m x 2.5 m x 3 m) im Abstand von 5 m zum bewohnten Hauptgebäude, beheizt mit einem Sauna-Holzofen. Wandabstände, Kamindurchführung etc. sind klar geregelt. Welche Vorschriften habe ich darüber hinaus zu beachten in Bezug auf bauliche Brandschutzmassnahmen und insbesondere in Bezug auf den Kamin? Gibt es für Nebengebäude wie Saunen oder Gartenhäuser erleichterte Regelungen, da der Kamin meiner Sauna das Dach des 3-stöckigen Hauptgebäudes nicht überragen kann und vielleicht auch, weil die Feuerungen nur sporadisch und für kurze Dauer in Betrieb sind?
Die Antwort
Aus Sicht des Brandschutzes müssen folgende Massnahmen getroffen werden:
- Der Mindestabstand zu den umliegenden Gebäuden muss eingehalten werden. Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Kleinbauten mit offener Feuerstelle».
- Die Vorgaben des Herstellers zur Installation des Holzofens müssen eingehalten werden.
- Der Kamin muss eine Mindesthöhe über das Dach der Sauna haben. Da dabei – wie sie richtig schreiben – die Vorgaben der Luftreinhalteverordnung nicht eingehalten werden können, empfehlen wir Ihnen, die geforderte Mindesthöhe direkt mit dem Kantonalen Amt für Umwelt und Energie abzuklären.