Ich plane eine Aussenaufstellung eines Gefahrencontainers für die Lagerung von mehr als 100 Liter Aceton, Nitro, Benzin, Feinsprit und Reinigungsmittel Corrosive 8. Der Container soll möglichst nah am bestehenden Industriegebäude aufgestellt werden, damit die Transportwege kurz sind. Darf der Container den Abstand von 4 m unterschreiten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten. 

Wenn die erforderlichen Brandschutzabstände unterschritten werden, gelten an die Ausführung der Aussenwandkonstruktionen hinsichtlich Brennbarkeit und Feuerwiderstand erhöhte Anforderungen. Diese müssen mit geeigneten Ersatzmassnahmen, z. B. einem Container mit Feuerwiderstand, erfüllt werden. Der geforderte Feuerwiderstand ist abhängig von den gelagerten Flüssigkeiten und insbesondere deren Menge. 

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