Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Nein, denn aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen gilt der Container nicht als Nebenbau und muss somit die üblichen Brandschutzabstände gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.2 einhalten.
Wenn die erforderlichen Brandschutzabstände unterschritten werden, gelten an die Ausführung der Aussenwandkonstruktionen hinsichtlich Brennbarkeit und Feuerwiderstand erhöhte Anforderungen. Diese müssen mit geeigneten Ersatzmassnahmen, z. B. einem Container mit Feuerwiderstand, erfüllt werden. Der geforderte Feuerwiderstand ist abhängig von den gelagerten Flüssigkeiten und insbesondere deren Menge.